Thema Schulweg:
Bitte motivieren Sie ihre Kinder, dass sie wirklich in der Schulgasse nach Hause gehen, und NICHT den Hinterausgang der Schule verwenden! Diese schmale Gasse, die dann auch zur Goaß führt, ist extrem schmal, mit einem sehr schmalen Gehweg und nicht geeignet für Kinder!
Es wurde wieder vermehrt festgestellt, dass Eltern und Großeltern unmittelbar vor der Schulgasse am roten Streifen mit dem Auto stehen bleiben, um ihre Kinder aussteigen zu lassen.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das nicht gestattet und für die Schulkinder sehr gefährlich ist!
Bitte nehmen Sie auf unsere Schülerinnen und Schüler Rücksicht!!
Aus gegebenen Anlass bringen wir Ihnen einen Auszug aus unserer Schulordnung zur Kenntnis und ersuchen dringend um Einhaltung der gemeinsam festgelegten Regeln:
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Der Gebrauch von Mobiltelefonen und Handyuhren (Notfalluhren, Smartwatches, …) durch die Schüler ist in der Schule und im Tagesheim untersagt. Werden diese mitgebracht, sind sie auszuschalten und in der Tasche zu verstauen. Es besteht keine Haftung durch den Schulerhalter bzw. Pädagogen bei eventuellen Beschädigungen oder Verlusten!
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Sie werden ersucht, täglich das Mitteilungsheft, (die Infomappe, den Briefkasten) oder Eintragungen in Skooly zu kontrollieren.
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Ein Informationsaustausch (Krankmeldung, Turnunterricht – Befreiung, …) kann auch über Skooly stattfinden.
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Ansteckende Krankheiten bzw. auch Lausbefall sind der Schulleitung aber auch der Tagesheimleitung unverzüglich zu melden!
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Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben jede Änderung, die den Schüler betreffen (Adresse, Telefonnummer,), unverzüglich dem Klassenlehrer bzw. in der Direktion zu melden.
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Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben die Schule bei Fernbleiben vom Unterricht umgehend zu benachrichtigen und den Verhinderungsgrund bekannt zu geben. (Tel. 02683 / 8664).
Anruf durch den Schüler selbst oder mündliche Entschuldigung durch andere Minderjährige ist nicht ausreichend. In besonderen Fällen und bei längerem Fernbleiben (länger als eine Woche) hat die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zu erfolgen. Das gilt auch für die verbindlichen und unverbindlichen Übungen. In Absprache mit dem Lehrer soll versäumter Unterrichtsstoff nachgeholt werden.
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Die Erlaubnis zum Fernbleiben aus begründetem Anlass kann erteilt werden. Auf Ansuchen der Eltern/des Erziehungsberechtigten kann für einzelne Stunden die Klassenlehrerin, bis zu einer Woche die Schulleiterin die Erlaubnis zum Fernbleiben aus wichtigen Gründen erteilen.
Für ein Fernbleiben von mehr als einer Woche muss über die Schule ein formloses Ansuchen an die Bildungsdirektion mit Begründung und genauem Zeitpunkt gestellt werden. Das sollte aber nicht in der Form ausgenützt werden, dass Urlaube in die Schulzeit reichen.